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   VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02, 51-IV-02   

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https://dejure.org/2002,7765
VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02, 51-IV-02 (https://dejure.org/2002,7765)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24.10.2002 - 50-IV-02, 51-IV-02 (https://dejure.org/2002,7765)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - 50-IV-02, 51-IV-02 (https://dejure.org/2002,7765)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
    Die Behandlung des Menschen durch die öffentliche Hand muss also, wenn sie die Menschenwürde berühren soll, Ausdruck der Verachtung des Wertes, der dem Menschen kraft seines Personseins zukommt, also in diesem Sinne eine "verächtliche Behandlung" sein (vgl. BVerfGE 30, 1 [25 f.]).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
    Dies hat zur Folge, dass es dem Beschwerdeführer obliegt, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Prozeßbeteiligten anzuhören, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschluss vom 14.5.1998, Vf.32-IV-97; Beschluss vom 20.4.1995, Vf. 15-IV-93, st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
    Dies hat zur Folge, dass es dem Beschwerdeführer obliegt, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Prozeßbeteiligten anzuhören, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschluss vom 14.5.1998, Vf.32-IV-97; Beschluss vom 20.4.1995, Vf. 15-IV-93, st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
    Dies hat zur Folge, dass es dem Beschwerdeführer obliegt, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Prozeßbeteiligten anzuhören, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschluss vom 14.5.1998, Vf.32-IV-97; Beschluss vom 20.4.1995, Vf. 15-IV-93, st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]).
  • OVG Sachsen, 19.08.2002 - 2 BS 330/02

    Interessenabwägung als Darlegungserfordernis bei einer Beschwerdeschrift;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
    Sie wenden sich ferner gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. August 2002 (2 BS 330/02), mit welchem ihr Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Bescheid abgelehnt wurde.
  • VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 3-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
    Willkürverbotes gemäß Art. 18 Abs. 1 SächsVerf durch eine gerichtliche Entscheidung obliegt es dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es über eine mögliche Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung bzw. des Verfahrens hinaus als möglich erscheinen lassen, dass diese bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (SächsVerfGH, Beschluss vom 12.7.2001, Vf. 3-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
    Dies hat zur Folge, dass es dem Beschwerdeführer obliegt, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Prozeßbeteiligten anzuhören, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschluss vom 14.5.1998, Vf.32-IV-97; Beschluss vom 20.4.1995, Vf. 15-IV-93, st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 20.10.2000 - 5-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
    Gerichte sind - erst recht in mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht angreifbaren Entscheidungen - durch Artikel 78 Abs. 2 SächsVerf nicht gehalten, jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten ausdrücklich zu erwähnen und zu bescheiden (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2000 - Vf. 5-IV-00 -), sodass aus einer fehlenden Begründung nicht auf eine unzulängliche Berücksichtigung des Vortrages rückzuschließen ist.
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 13-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
    Auf die von den Beschwerdeführern zu 1), 3), 6), 9), 12), 15), 18), 21) und 24) behauptete Verletzung von Art. 9 Abs. 1 SächsVerf kann die Verfassungsbeschwerde nicht gestützt werden, da nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG die Vorschrift nicht zu den rügefähigen Rechten gehört (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. September 2001 - Vf. 31-IV-01; Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 13-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 20.09.2001 - 31-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
    Auf die von den Beschwerdeführern zu 1), 3), 6), 9), 12), 15), 18), 21) und 24) behauptete Verletzung von Art. 9 Abs. 1 SächsVerf kann die Verfassungsbeschwerde nicht gestützt werden, da nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG die Vorschrift nicht zu den rügefähigen Rechten gehört (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. September 2001 - Vf. 31-IV-01; Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 13-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen

    Gefährdungen der genannten Rechtsgüter, die nicht lediglich sozialadäquate, durchschnittliche Gefährdungslagen des Alltags betreffen, sind daher als Grundrechtsbeeinträchtigungen zu bewerten (in diese Richtung SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2002 - Vf. 50-IV-02 - juris Rn. 39; Zimmermann in: Baumann-Hasske, Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 4. Aufl., Art. 16 Rn. 10).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 109-IV-23
    Die Behandlung des Menschen durch die öffentliche Hand muss, wenn sie die Menschenwürde berühren soll, Ausdruck der Verachtung des Wertes, der jedem Menschen kraft seines Personseins zukommt, in diesem Sinne also eine "verächtliche Behandlung" sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 8-IV-19; Beschluss vom 24. Oktober 2002 - Vf. 50-IV-02 [HS]/51-IV-02 [e.A.]; vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1970, BVerfGE 30, 1 [25 f.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte

    Rügt er einen Grundrechtsverstoß durch die Verletzung des von den Fachgerichten anzulegenden oder anzuwendenden formellen oder materiellen Rechts, so hat er auszuführen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise zweifelhaft sein mag, den Gehalt eines Grundrechts verkannt oder dessen Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 20.09.2001 - Vf. 37-IV-01-; SächsVerfGH, Beschluss vom 24.10.2002 - Vf. 50-IV-02 -).
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